Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung
Hat unser Vertragspartner Allgemeine Geschäftsbedingungen aufgestellt, so ist deren Anwendbarkeit durch die Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden nur noch AGB genannt) ausgeschlossen, sofern sie nicht von uns ausdrücklich anerkannt sind. In der Ausführung eines Vertrages liegt eine solche Anerkennung nicht.

2. Bestellung, Abstand und Durchführung
Telefonische Bestellungen sind für uns nur nach schriftlicher Bestätigung durch unsere Vertragspartner verbindlich. Schweigen auf unsere Auftragsbestätigung bedeutet ihre Anerkennung. Erkennen wir die Auftragsstornierung an, so gelten folgende Abstandsregelungen:

a) Bis 45 Tage vor Durchführung eines Auftrages fallen für den Kunden keine besonderen Kosten an. Ausgenommen Kosten, welche durch Genehmigungseinholung entstanden sind (ggf. Fahrten zur Ortsbesichtigung, Gebühren der Stadt). Die Kosten orientieren sich an unserem Stundensatz und Kfz.-Pauschale.

b) Bis 21 Tage vor der Veranstaltung geäußerte Stornierung unseres Auftragspartners werden mit 20% des Brutto-Auftragswertes in Rechnung gestellt, um Vorlaufkosten wie Rollgeld, Zwischenlagerung und Finanzierung des Warenpostens abzufangen.

c) Absage am Veranstaltungstage bedeutet eine 100%ige Abstandsleistung des Auftraggebers.

d) Absagen des Auftrages (Nach Fertigstellung oder bei Aufbau) durch unvorhersehbare, nicht durch uns verschuldete Zwischenfälle (z.B. Bombendrohung oder wenn die Durchführung einer Veranstaltung aus ethischen und / oder moralischen Gründen abgesagt werden muß) entbindet den Auftraggeber nicht von der 100%igen Zahlungsverpflichtung.

e) Bei kostenintensiven Feuerwerken, Spezialanfertigungen im Kundenauftrag oder Feuerwerken zum Jahreswechsel wird eine Stornierung des Auftrages immer mit mindestens 40% des Brutto-Auftragswertes in Rechnung gestellt. Die Einstufung des Feuerwerks wird im Vertrag vorgenommen.

3. Wettereinflüsse (Abbrennqualität)
Hohe Luftfeuchtigkeit sowie Regen, Schnee etc. beeinflußen das Abbrennverhalten von Feuerwerkskörpern. Gegen einige Witterungseinflüsse werden Vorkehrungen getroffen. Eine einwandfreie Funktion kann jedoch, speziell z.B.bei Lichtbildern, in extremsten Wettersituationen nicht mehr gewährleistet werden.

4. Zahlungsbedingungen
Die Anzahlung von 50% des Brutto-Auftragswertes wird sofort nach Auftragserteilung fällig.

Bei Aufträgen mit einem Brutto-Auftragswert über 800 € ist vom Auftraggeber spätestens 7 Tage vor Abbrand, der Restbetrag, auf unser Geschäftskonto zu leisten.

Wir liefern und leisten gegen Kasse. Die Zahlung / Restbetrag ist vor Beginn des Feuerwerks in bar oder EC-Terminal zu leisten. Falls aufgrund besonderer Vereinbarungen gegen Ziel geleistet wird, muss binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum im Hause ohne Abzüge gezahlt sein.

Im Verzugsfalle und bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, mindestens jedoch 8% p.a., zu berechnen.

Durch uns verursachte Schäden sind nur mit dem Versicherer unserer Firma abzurechnen, nicht jedoch verrechenbar mit unserer Forderung. Schäden sind uns, sofern offensichtlich innerhalb von 48 Stunden nach Auftragsdurchführung, spätestens innerhalb von 8 Tagen zur rechtzeitigen Weiterreichung an unseren Versicherer zu melden. Schäden die uns später gemeldet werden sind von der Haftung ausgeschlossen.

Kommt der Auftraggeber mit der Anzahlung oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen in Verzug (z.B. Stellung von Hilfspersonal, Absperrmaßnahmen, Strom- oder Wassergestellung) so sind wir von der Durchführung des Auftrages entbunden und berechtigt wegen Nichterfüllung Schadensersatz zu verlangen. In diesem Fall greifen die Abstandsregelungen.

5. Fristgerechte Kündigung
Unser Auftraggeber hat das Recht auf fristgerechte und pünktliche Durchführung des Auftrages. Etwaige terminliche Abweichungen * berechtigen zwar zur ersatzlosen Stornierung eines Auftrages, jedoch nicht zu Konventionalstrafen oder geltend machen von Vermögensschäden.

Der Auftraggeber räumt uns ausdrücklich das Recht ein, bei auftretenden Lieferproblemen unserer Vorlieferanten zugesicherte Effekte / Feuerwerkskörper durch gleichwertige Effekte / Feuerwerkskörper unserer Wahl zu ersetzen, ohne das hierdurch ein Kündigungsrecht entsteht.

Hiervon ausgenommene Abweichungen sind: höhere Gewalt, nicht pünktliches Abbrennen durch erforderlich werdende Sicherheitsmaßnahmen, z.B. Verzögerungen durch Räumen der Sicherheitszonen.

6. Eigentumsvorbehalt
Es liegt in der Art der von uns vertriebenen Dienstleistungen, dass wir auf die stoffliche Ware kein Eigentum mehr ausüben können nach Durchführung unserer Leistung. Jedoch machen wir ausdrücklich darauf aufmerksam, dass wir jegliche Rechte am Bild unseres Produktes nicht veräußern, sämtliche Fotos oder Filmmaterialien, welche unsere Arbeit dokumentieren, können nicht ohne unser Einverständnis veräußert werden.

7. Rechtliche Verpflichtungen (Feuerwerksbereich)
Für die Durchführung unserer Dienstleistung ist das jeweils geltende Sprengstoffgesetz, Landesemissionsschutzgesetz, sowie die jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschriften zwingend zu beachten. Wir obliegen der Kontrolle durch staatliche Institutionen. Unsere Dienstleistung wird durch fachlich versierte Techniker erstellt, die aber den Weisungen der Polizei und der Feuerwehr folgen müssen. Sollte aus sicherheitstechnischen Gründen die Durchführung unmöglich sein, sind wir berechtigt unter Angabe des Grundes die Durchführung abzulehnen ohne das dem Auftraggeber hieraus ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht.

8. Angebotsausarbeitung und Bearbeitung
Prinzipiell ist die erste Bearbeitung, sowie ein erstes persönliches Gespräch mit Ortsbesichtigung unverbindlich. Darüber hinausgehende Beratung, spezielle Behördengänge etc., welche nicht zum Auftrag führen, werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.

Angebotsausarbeitung, welche über ein Anschreiben mit standardisierten Angebotsunterlagen hinausgeht, so. z.B. Zeichnungen, Videodemonstrationsmaterial, Bildermappen, Computereinsatz für Grafikerstellung werden von uns nach Wert in Rechnung gestellt, jedoch mindestens 3% des angefragten Auftragsvolumens.

9. Sonstiges / Nebenbestimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, ist Hannover ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: März 2008