Ein richtiges Feuerwerk selber schießen
Zu Hochzeiten, Geburtstage, Familienfeste, Taufen, Heiratsanträgen und anderen Anlässen…
Beim Feuerwerk „selberschießen“, müssen Sie allerdings folgendes beachten: Sie beantragen bei der zuständigen Behörde der Gemeinde oder Stadt (meist das Ordnungsamt), in der das Feuerwerk stattfinden soll, eine Ausnahmegenehmigung für den Kauf und das zünden von Feuerwerkskörpern. Dieses ist gesetzlich geregelt. Diese Genehmigung gilt dann für Feuerwerks-Kategorie F2 (auch Silvesterfeuerwerk genannt).Eine solche Genehmigung ist unumgänglich. Es gibt im Grunde keine Feuerwerkskörper, die Sie unter dem Jahr ohne Genehmigung kaufen und zünden dürfen (außer Kinderfeuerwerk z.B.Knallerbsen, mini Vulkane, Leuchttaler, Feuerringe, Wunderkerzen…). Sobald Sie die Genehmigung erhalten haben, können Sie bei uns die Feuerwerkskörper kaufen. Nachdem wir die Genehmigung und eine Kopie Ihres Ausweises (zwecks Altersnachweis) schriftlich erhalten haben, dürfen Sie Feuerwerk der Kategorie II bei uns kaufen. Damit steht Ihrem Feuerwerksvergnügen nichts mehr im Wege… oder sie bestellen bei uns ein Profi-Feuerwerk…und wir Kümmern uns um alles… auch um die Genehmigung… Hier geht es zur aktuellen Sprengstoffverordnung: http://www.bussgeldkatalog.net/umweltschutzordnungswidrigkeiten/sprengv