Eine Ausbildung zum Feuerwerker
Wie werden Sie Ihr eigener „Feuerwerker“?
– Abbrennen von Feuerwerken –
Grundlehrgang* mit abschließender Behördlicher Prüfung, dient dem Nachweis der Fachkunde i.S.§8 SprengG, um eine Erlaubnis nach §7 oder §27 SprengG oder den Befähigungsschein nach §20 SprengG, zum Abbrennen von Feuerwerken, zu beantragen. Die Lehrgangsdauer beträgt 5 Tage.
*Diesen Grundlehrgang können sie bei uns nicht absolvieren !
Aber z.B….. bei der Dresdner Sprengschule
………………….bei Hummig Effects
Die Zulassungsvoraussetzung sind:
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde
- Die körperliche Eignung ist in Zweifelsfällen durch ärztliches Zeugnis, insbesondere über die Seh- und Hörfähigkeit, nachzuweisen.
- Nachweis über die Mitwirkung an Großfeuerwerken.
Der Nachweis der Mitwirkung an Großfeuerwerken muss durch mehr als 20 verschiedenen, lehrmäßig durchgeführten Schulungsfeuerwerken erlangt werden. Diese werden einzeln schriftlich bescheinigt, um am Grundlehrgang zugelassen zu werden.
Dabei können Sie die einzelnen Arten pyrotechnischer Gegenstände, deren Verwendung, die verschiedenen Aufbau- und Zündungsarten und natürlich auch Planung für Feuerwerke ausführlich kennen lernen.